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   OVG Niedersachsen, 16.10.1996 - 4 P 5133/96   

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OVG Niedersachsen, 16.10.1996 - 4 P 5133/96 (https://dejure.org/1996,14904)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.10.1996 - 4 P 5133/96 (https://dejure.org/1996,14904)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Oktober 1996 - 4 P 5133/96 (https://dejure.org/1996,14904)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen, 29.03.1996 - 4 M 880/95

    Vorläufiger Rechtsschutz für d. Einrichtungsträger; Einrichtungsträger;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.10.1996 - 4 P 5133/96
    Der Senat hat durch den auf die mündliche Verhandlung vom 29. März 1996 ergangenen und den Beteiligten am 17./18. Juli 1996 zugestellten Beschluß (4 M 880/95) die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, über den vorläufig geltenden "Abschlagspflegesatz" von 178, 40 DM hinaus ein ab 1. März 1996 zu entrichtendes Entgelt unter Berücksichtigung bestimmter weiterer Positionen vorläufig festzusetzen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten dieses und des Verfahrens 4 M 880/95 - 3 B 8187/94 - sowie die beigezogenen Verwaltungsvorgänge ergänzend Bezug genommen.

  • VG Hannover, 19.12.1994 - 3 B 8187/94
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.10.1996 - 4 P 5133/96
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten dieses und des Verfahrens 4 M 880/95 - 3 B 8187/94 - sowie die beigezogenen Verwaltungsvorgänge ergänzend Bezug genommen.

    Sodann hat das Verwaltungsgericht durch Beschluß vom 19. Dezember 1994 in der Fassung des Änderungsbeschlusses vom 3. Februar 1995 (3 B 8187/94) angeordnet, daß dieses festgesetzte Entgelt vorläufig als "Abschlagspflegesatz" gelte.

  • OVG Niedersachsen, 23.10.1996 - 4 L 3268/95

    Pflegesatzvereinbarung;; Kosten: Dienst, ärztlicher; Kostenermittlung,

    An der Beurteilung dieser Kosten als insgesamt "pflegesatzwirksam" (vgl. dazu den Beschl. d. Sen. v. 29. März 1996 - 4 M 880/95 - und den Beschl. v. 16. Oktober 1996 - 4 P 5133/96 - für den Zeitraum ab 1. März 1996) hält der Senat auch nach nochmaliger Prüfung fest.
  • OVG Niedersachsen, 29.03.1996 - 4 M 880/95

    Vorläufiger Rechtsschutz für d. Einrichtungsträger; Einrichtungsträger;

    (Anm.: Der Senat hat durch Beschl. v. 16.10.1996 - 4 P 5133/96 - den Antrag des Beigeladenen auf Änderung der einstweiligen Anordnung abgelehnt; er hat ferner durch Beschl. v. 29.4.1997 - 4 O 6660/96 - den Antrag der Antragstellerin auf Vollstreckung der einstweiligen Anordnung abgelehnt, nachdem die Schiedsstelle das ab 1.3.1996 zu entrichtende Entgelt vorläufig auf 190, 90 DM je Person und Tag festgesetzt hat.).
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